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Kann und soll auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11. September 2012 die Anhörung zu einer neuen Bestimmung betreffend Arbeitsgesetz eröffnet. Der Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmende mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 175'000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.

Die Anhörung läuft bis am 30. November 2012. Grundlage für die neuen Bestimmungen bildet ein zweijähriges Pilotprojekt im Bankensektor. Die Aufgabe der Projektgruppe unter Leitung des SECO lautete, zusammen mit den Vollzugsorganen und Sozialpartnern nach Lösungen zu suchen, die dem Bedürfnis der Praxis nach mehr flexibler Zeiterfassung entgegen kommen. Gleichzeitig mussten der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleistet und die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch die Vollzugsbehörden überprüfbar bleiben. Allfällige neue Regeln sollten zudem auf alle Branchen anwendbar sein.

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