Neuer Status für das Burnout-Syndrom

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht gibt in einem Urteil vom 16. Dezember 2019 einer ­Arbeitnehmerin recht, die nach einem Burnout ihren Arbeitgeber verklagte, seine Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Fast zeitgleich hat die Weltgesundheitsorganisation WHO das Burnout-Syndrom in ihr ICD-11-Manual aufgenommen. Doch was bedeuten diese Entscheide für Arbeitgebende?

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