Foto von Wandtafel mit Schriftzug Aktuelles

Statutenänderung

An der Vereinsversammlung des Forums BGM Aargau vom 17. März 2014 wurde eine Statutenänderung beschlossen. Neuerdings unterscheidet der Verein zwischen Aktiv- und Fördermitgliedern.

Aktivmitglieder können Unternehmungen, Stiftungen, Verwaltungseinheiten, Betriebe des öffentlichen Rechts sowie andere juristische Personen werden, die in ihrem Betrieb bereits gesundheitsförderliche Massnahmen umsetzen und/oder sich mit dem Thema BGM auseinandersetzen möchten. Als Mitglied des Forums BGM profitieren diese Betriebe von attraktiven Dienstleistungen wie einem kostenlosen BGM-Halbtag, einer Vernetzungs- und Austauschplattform sowie vereinsinternen Veranstaltungen zum Thema BGM.

Fördermitglieder können Privatpersonen sowie kleinere Dienstleister im Bereich BGM, Coaching, Therapie, Supervision oder Ähnlichem werden, die mit ihrem Beitritt ein Zeichen für die Wichtigkeit von BGM setzen möchten. Diese Mitglieder können ebenfalls von vereinsinternen Angeboten wie beispielsweise den Fachreferaten oder den Rabattangeboten profitieren.

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